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   BVerwG, 07.01.1985 - 9 B 254.84   

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BVerwG, 07.01.1985 - 9 B 254.84 (https://dejure.org/1985,6308)
BVerwG, Entscheidung vom 07.01.1985 - 9 B 254.84 (https://dejure.org/1985,6308)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Januar 1985 - 9 B 254.84 (https://dejure.org/1985,6308)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Asylrechtliche Bedeutung der Beeinträchtigung der Religionsfreiheit - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1985 - 9 B 254.84
    Diese Frage vermag indes die Zulassung der Revision nicht zu rechtfertigen; sie ist durch den erkennenden Senat im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 54, 341 ff.) dahingehend beantwortet, daß zu dem asylrechtlich geschützten Bereich der persönlichen Freiheit auch das Recht auf freie Religionsausübung gehört, daß aber eine Beeinträchtigung dieses Rechts einen Asylanspruch nur dann begründen kann, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzt und über das hinausgeht, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (vgl. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27).

    Danach kann einem Asylbewerber, der bereits einmal politische Verfolgung erlitten hat, die Rückkehr in den Heimatstaat nur zugemutet werden, wenn eine Wiederholung der Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist (vgl. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - a.a.O.); verbleiben ernsthafte Bedenken, ob das der Fall ist, so wirken sie sich zugunsten des Asylbewerbers aus und führen zur Anerkennung des schon einmal Verfolgten als asylberechtigt (vgl. Urteile vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - BVerwGE 65, 250; vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] und vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Im übrigen hat die Vorinstanz unter Berücksichtigung der in der Beschwerdeschrift zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - a.a.O.; vgl. ferner Urteile vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - a.a.O.; zuletzt vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 -) festgestellt, daß eine dem Kläger drohende Gefahr politischer Verfolgung nach der Rückkehr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann.

  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1985 - 9 B 254.84
    Danach kann einem Asylbewerber, der bereits einmal politische Verfolgung erlitten hat, die Rückkehr in den Heimatstaat nur zugemutet werden, wenn eine Wiederholung der Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist (vgl. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - a.a.O.); verbleiben ernsthafte Bedenken, ob das der Fall ist, so wirken sie sich zugunsten des Asylbewerbers aus und führen zur Anerkennung des schon einmal Verfolgten als asylberechtigt (vgl. Urteile vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - BVerwGE 65, 250; vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] und vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Im übrigen hat die Vorinstanz unter Berücksichtigung der in der Beschwerdeschrift zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - a.a.O.; vgl. ferner Urteile vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - a.a.O.; zuletzt vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 -) festgestellt, daß eine dem Kläger drohende Gefahr politischer Verfolgung nach der Rückkehr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann.

  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1985 - 9 B 254.84
    Danach kann einem Asylbewerber, der bereits einmal politische Verfolgung erlitten hat, die Rückkehr in den Heimatstaat nur zugemutet werden, wenn eine Wiederholung der Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist (vgl. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - a.a.O.); verbleiben ernsthafte Bedenken, ob das der Fall ist, so wirken sie sich zugunsten des Asylbewerbers aus und führen zur Anerkennung des schon einmal Verfolgten als asylberechtigt (vgl. Urteile vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - BVerwGE 65, 250; vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] und vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Im übrigen hat die Vorinstanz unter Berücksichtigung der in der Beschwerdeschrift zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - a.a.O.; vgl. ferner Urteile vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - a.a.O.; zuletzt vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 -) festgestellt, daß eine dem Kläger drohende Gefahr politischer Verfolgung nach der Rückkehr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann.

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1985 - 9 B 254.84
    Im übrigen wendet sich der Kläger gegen die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts, die in der Revisionsinstanz wegen der Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, von Denkgesetzen oder von allgemeinen Erfahrungssätzen angegriffen werden kann (vgl. z.B. Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1985 - 9 B 254.84
    Diese Frage vermag indes die Zulassung der Revision nicht zu rechtfertigen; sie ist durch den erkennenden Senat im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 54, 341 ff.) dahingehend beantwortet, daß zu dem asylrechtlich geschützten Bereich der persönlichen Freiheit auch das Recht auf freie Religionsausübung gehört, daß aber eine Beeinträchtigung dieses Rechts einen Asylanspruch nur dann begründen kann, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzt und über das hinausgeht, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (vgl. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1985 - 9 B 254.84
    Auch der bloße Hinweis, daß andere Tatsachengerichte die Situation der Ahmadis in Pakistan abweichend vom Berufungsgericht beurteilt haben, genügt insoweit nicht (Urteil vom 8. Max 1984 - OVerwG 9 C 141.83 - InfAuslR 1984, 292 ff.).
  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1985 - 9 B 254.84
    Danach kann einem Asylbewerber, der bereits einmal politische Verfolgung erlitten hat, die Rückkehr in den Heimatstaat nur zugemutet werden, wenn eine Wiederholung der Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist (vgl. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - a.a.O.); verbleiben ernsthafte Bedenken, ob das der Fall ist, so wirken sie sich zugunsten des Asylbewerbers aus und führen zur Anerkennung des schon einmal Verfolgten als asylberechtigt (vgl. Urteile vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - BVerwGE 65, 250; vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] und vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 01.03.1984 - 9 B 10575.83

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1985 - 9 B 254.84
    Daher ist es für die Entscheidung unerheblich, ob der Kläger bereits einmal, wie von ihm vorgetragen, politische Verfolgung erlitten hat (vgl. Beschluß vom 1. März 1984 - BVerwG 9 B 10575.83 -).
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